Die Churer Innenstadt hat seit Kurzem die zweifelhafte Ehre, als Kulisse für einen Billig- Porno zu dienen. Gedreht wurde in einem Kleinbus, mitten im samstäglichen Strassenverkehr.
Chur. – Unerhörtes hat sich dieser Tage auf Churs Strassen zugetragen. Ein mit «FKK Bus» beschrifteter Minibus drehte am Samstag auf dem Stadtgebiet seine Runden, wie mehrere Augenzeugen berichten. Dem Namen entsprechend habe sich darin ein Pärchen – «komplett nackt» – dem Liebesspiel hingegeben und sich dabei obendrein von einer dritten Person filmen lassen. Ein gestern auf einer entsprechenden Website veröffentlichtes Video hat sämtliche Zweifel ausgeräumt.
Dabei hat sich auch herausgestellt: Der FKK-Bus ist schon längere Zeit schweizweit unterwegs und dient als mobiles Kleinstudio für Pornografie im Tiefpreissegment. Dabei werde jeweils eine «Profi-Dame» gebucht, um anschliessend auf der Strasse freiwillige «Darsteller» zu suchen, liessen sich die Verantwortlichen einst im «Blick» zitieren. Dabei lockten ein paar Hundert Franken. Die Fragen an die Organisatoren blieben bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
«Unanständiges Benehmen»
Der Kantonspolizei ist von der frivolen Fahrgemeinschaft bisher nichts zu Ohren gekommen, wie Mediensprecherin Anita Senti sagt. Rechtlich gesehen würden solche Praktiken als «unanständiges Benehmen» taxiert, welches «Sitte und Anstand in grober Weise» verletze. Dabei handle es sich zwar nicht um ein Verbrechen, aber doch um eine Übertretung, die gebüsst werde. «Wenn jemand öffentlich Sex zeigt, kann das sogar als Pornografie taxiert werden», wie Senti ausführt. Dies wäre ein Offizialdelikt: Die Strafverfolgungsbehörden müssten in diesem Fall von Amtes wegen aktiv werden.
Zuschauer können Anzeige erstatten
Daneben können sexuelle Handlungen in einem einsehbaren Fahrzeug – also quasi im öffentlichen Raum – für unfreiwillige Zuschauer eine sexuelle Belästigung darstellen. In diesem Fall handle es sich aber um ein Antragsdelikt – die Justiz wird erst tätig, wenn eine Anzeige vorliegt. Anzeige kann jede Person erstatten, die sich dadurch belästigt fühlt, wie Senti sagt.
Das im Bus gedrehte Filmmaterial ohne Einverständnis der Darsteller ins Internet zu stellen sei klar gesetzeswidrig, sagt Senti. Wenn eine betroffene Person dies bemerke, müsse sie – etwa wegen Persönlichkeitsverletzung – aber selber Klage einreichen. «Allerdings muss sie dann aufpassen, dass sie nicht selber dran kommt – wegen Pornografie.» Wenn, wie dies in einem Fall von der Gratiszeitung «20 Minuten» berichtet wurde, von einem Darsteller Geld verlangt wird, damit ein solches Video wieder von der Website gelöscht wird, handelt es sich um Erpressung. «Dabei geht es um ein Verbrechen, ein Offizialdelikt, bei dem das Strafmass bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug beträgt», wie Senti sagt.
Quelle: http://www.suedostschweiz.ch/zeitung/der-natur-zu-viel-porno-mobil-sorgt-chur-fuer-rote-koepfe
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