Achtung in Schweizer Diskotheken: Wir raten dringend davon ab, auf die Dreh-Angebote der «FKK-Bus»-Macher einzugehen. Die im Bus gedrehten Videos werden teilweise ohne das Wissen der Darstellerinnen im Internet veröffentlicht.
Ein Film zeigt eine 18-Jährige stark betrunken beim Sex in einem Bus. 50'000 Franken soll die junge Schweizerin bezahlen, damit ihr Porno vom Netz genommen wird. Wenn, wie dies in einem Fall von der Gratiszeitung «20 Minuten» berichtet wurde, von einem Darsteller Geld verlangt wird, damit ein solches Video wieder von der Website gelöscht wird, handelt es sich um Erpressung. Dabei geht es um ein Verbrechen, ein Offizialdelikt, bei dem das Strafmass bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug beträgt.
Steigt nicht in diesen Bus
Die Frauen in den Videos wurden auf der Strasse oder in Diskotheken angesprochen. Die Verantwortlichen behaupten in diversen Zeitungen, dass sie ausschliesslich mit Frauen aus dem Milieu arbeiten würden. Diese Lüge schwächt die Glaubwürdigkeit der Opfer, wenn sie mit den Details an die Öffentlichkeit gehen. Einige Frauen sollen während des Drehs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden haben. Viele werden seit dem Pornodreh am Arbeitsplatz gemobbt oder haben Mühe eine neue Stelle zu finden.
Mehrere Journalisten wurden bedroht. Diverse Berichte waren kurz nach der Veröffentlichung nicht mehr abrufbar. Die Redaktionen lassen sich immer noch unter Druck setzen und wollen sich zu diesem Thema nicht äussern.
Rechtlich bewegt sich der «FKK-Bus» auf heiklem Terrain
Die Polizei stellt klar, die im Pornobus gedrehten Videos ohne Einverständnis der Darstellerinnen ins Internet zu stellen sei gesetzeswidrig. Wenn eine betroffene Person dies bemerke, müsse sie jedoch selber Klage einreichen. Allerdings muss sie dann aufpassen, dass sie nicht selber dran kommt - wegen Pornografie.
Die betroffenen Frauen trauen kaum Anzeige zu erstatten, sie wissen genau, dass die Anonymität mit der Anzeige vorbei ist, sobald die Beschuldigten Akteneinsicht erhalten.
Sämtliche Interview-Anfragen blieben bisher unbeantwortet (Stand: August 2015).